Endlich wieder Kino – DAS KONZEPT
Haben Sie Vertrauen!
Wir möchten Ihnen so angenehme Kinostunden wie möglich bereiten und sorgen mit unserem Sicherheitskonzept in unseren Räumen für Sie. Selbstverständlich richten wir uns nach den Hygiene- und Sicherheitsregeln der Bayerischen Staatsregierung.
In allen Eröffnungsschritten werden strenge Schutz- und Hygieneauflagen gelten, die sowohl von den Mitarbeitern als auch von den Besuchern unbedingt eingehalten werden müssen. Ein Hygieneplan wurde in enger Abstimmung mit den Behörden und mit den Kinoverbänden erstellt. Ziel ist es, Ihnen wieder einen möglichst entspannten Kinobesuch zu ermöglichen. Wir sind uns sicher, dass wir hier auf Ihre Kooperation und Ihr Verständnis zählen können!
Bitte tragen Sie Masken in den Innenräumen und auf der Terrasse. Wenn Sie sich an die Tische setzen, können Sie die Maske abnehmen. Im Kinosaal darf die Maske unter einem Inzidenzwert von 35 am Platz abgesetzt werden. Im Saal läuft selbstverständlich die Lüftung, zudem lüften wir vor und nach jeder Vorstellung zusätzlich durch die geöffneten Außentüren. Die Platzkarten vergeben wir so, dass jede erlaubte Gruppe mindestens 1,5m Abstand zu den nächsten Besuchern hat. Am Eingang und auf den Toiletten steht für Sie Händedesinfektion bereit. Bei jedem Besuch erfassen wir die Kontaktdaten der Besucher, sodass eine Rückverfolgung im Krankheitsfall möglich ist. Je nach Behördenvorgaben können und werden Anpassungen erfolgen, über die wir Sie informieren.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und freuen uns auf Ihren Besuch!
Sie sind – mit Abstand – die besten Kinogäste!
SCHUTZ- & HYGIENEPLAN IN KINOBETRIEBEN ZUR WIEDERERÖFFNUNG
KuK Filmtheater Schweinfurt
Die nachfolgenden Regelungen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dem Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie den Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
> Schulung der Mitarbeiter: Die Mitarbeiter wurden intensiv geschult, um sicherzustellen, dass auch in Corona Zeiten eine bestmögliche Sicherheit für die Mitarbeiter und die Besucher gewährleistet ist. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Abstandsregeln und der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen gelegt.
> Trennung der Besucher„ströme“: Ein wichtiger Punkt ist die weitgehende Trennung der Besucherströme in allen Bereichen, um das Einhalten der Abstandsregelungen zu gewährleisten. Das erfolgt durch zeitversetzten Filmbeginn und Auslass am Ende, durch eine klare Wegeführung in den Foyers und teilweise entsprechende Bodenmarkierungen. Alle Gäste müssen nach der Vorstellung den Saal über die Notausgänge verlassen. Wo nötig, wurden zum Schutz an Kassen und Theken Glasscheiben angebracht.
> Maskenpflicht: Es gilt Maskenpflicht im gesamten Gebäude und auf der Terrasse und somit auch beim Einlass in die Kinosäle, beim Auslass aus den Sälen und bei Toilettenbesuchen während der Vorstellungen. Sobald Gäste ihren Sitzplatz in den Kinos oder in der Gastronomie eingenommen haben, darf die Maske (unter einem Inzidenzwert von 35) abgenommen werden. Geeignete Mund-Nase-Bedeckungen können notfalls an den Kinokassen erworben werden.
> Nieß- und Hustenetikette, Handhygiene: Die Nieß- und Hustenetikette, sowie die Handhygiene sollte von Gästen und Mitarbeitern stets gewahrt werden, um Infektionsmöglichkeiten zu minimieren. In allen Foyer-Bereichen, Sanitäranlagen, Theken und Mitarbeiterräumen sind für die Gäste und Mitarbeiter Desinfektionsspender angebracht, um stets für maximale Hygiene sorgen zu können.
> Verstärkte Reinigung: Es erfolgt eine verstärkte regelmäßige Zwischenreinigung in Foyer –, Kino und Sanitärbereichen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die in kurzen Abständen durchzuführende Desinfektion aller häufg berührten Flächen (Türklinken und -griffe, Handläufe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen) gelegt.
> Gläser- und Geschirrspülmaschinen: Bei Spülvorgängen wird gewährleistet, dass die vorgegebenen Temperaturen erreicht werden, um eine sichere Reinigung des Geschirrs und der Gläser sicherzustellen.
> Belüftung der Kinosäle und Foyers: Es erfolgt eine verstärkte Belüftung von Foyers und Kinosälen ausschließlich mit 100 % Frischluft.
> Reduzierung der Sitzplätze: Um die geforderten Abstandsregeln einhalten zu können, wurde die Sitzplatzkapazität auf ca. 1/3 in den Sälen reduziert. In der Gastronomie gilt der Abstand von 1,5 Metern von einer Gästegruppe zur nächsten.
> Ausschluss vom Besuch der Kinos und der Gastronomiebetriebe: Personen oder Mitarbeiter mit Kontakt zu COVID-19 Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere oder Gäste, die während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben keinen Zutritt in die Gastronomiebetriebe bzw. Kinos oder müssen diese umgehend verlassen.
> Datenerfassung: Wie auch in der Gastronomie erfassen wir bei einem Besuch Ihre Kontaktdaten, sodass eine Rückverfolgung im Krankheitsfall möglich ist. Der Datenschutz ist selbstverständlich gewährleistet. Nach 28 Tagen Aufbewahrungszeit vernichten wir die Daten ordnungsgemäß.